Geschäftsbedingungen
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig night zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Bei stark freqeuntierten Hengsten weisen wir darauf hin, dass die Stuten vorrangig auf Station besamt werden. Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen und gute.
Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz beträgt 8.00 Euro (inkl. MwSt.), für Stuten mit Fohlen 10.00 Euro (inkl. MwSt.) Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. Der Eigentümer der Stuten erklärt sich damit einverstanded, dass bei Bedarf unser Vertragstierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Vertragsarzt gesondert in Rechnung gestallt. Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Vertragstierartzt der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer bei 3-jährigen Maidenstuten und Fohlenstuten.
Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweilegen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit (in der jeweiligen Preisklasse). Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.12. vorliegen muss.